LANDEVERBOT IN DEN ITALIENISCHEN MINDESTINSELN

CAPRI
Vom 18. April 2019 bis zum 3. November 2019 und vom 20. Dezember 2019 bis zum 6. Januar 2020 den Zustrom und Verkehr von Fahrzeugen, Motorrädern und Mopeds auf die Insel Capri, die Personen gehören, die nicht zu der Bevölkerung gehören, die ihren ständigen Wohnsitz in den Gemeinden hat, sind von Capri und Anacapri verboten. (2) Während der in Absatz 1 genannten Zeiträume ist auch die Einschiffung und der Zustrom von Kurzzeitmietfahrzeugen verboten, die bei Unternehmen zugelassen sind, die nicht auf dem Gebiet der Insel Capri tätig sind.
AUSNAHMEN
- Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen;
- Fahrzeuge für Behinderte.
ISCHIA
Vom 18. April 2019 bis zum 31. Oktober 2019 ist der Verkehr mit Autos, Motorrädern und Mopeds der Insel Ischia, der Gemeinden Casamicciola Terme, Barano d'Ischia, Serrara Fontana, Forio, Ischia und Lacco Ameno für Personen verboten im Hoheitsgebiet der Region Kampanien wohnen oder von Personen geführt werden, die im Hoheitsgebiet der Region Kampanien wohnen, mit Ausnahme von Personen, die der stabilen Bevölkerung der Insel angehören.
AUSNAHMEN
- Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen;
- Fahrzeuge, die für jede Familie die Nummer eins sind, von Personen mit Wohnsitz in Kampanien, die nachweisen, dass sie sich mindestens 15 Tage in einem Privathaus mit einem regulären Mietvertrag oder 7 Tage in einem Hotel in Kampanien aufhalten die Gemeinde Barano d'Ischia, für die von der Stadtpolizei der genannten Gemeinde ein besonderer Aufkleber ausgestellt wird;
PROCIDA
Vom 18. April 2019 bis zum 30. September 2019 ist der Zustrom und die Weitergabe von Autos, Motorrädern und Mopeds von Personen, die nicht zu der ständig auf der Insel ansässigen Bevölkerung gehören, verboten, auch wenn sie mit Einwohnern registriert sind.
AUSNAHMEN
- Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuge und Mopeds mit ausländischen Kennzeichen sowie Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuge und Mopeds von nicht in der Region Kampanien ansässigen Personen, sofern sie von Personen geführt werden, die nicht in einer Gemeinde Kampaniens ansässig sind und aussteigen können und zirkulieren auf der Insel nur um den Bestimmungsort zu erreichen. Sie müssen an den Ankunftsorten oder auf privaten Parkplätzen geparkt bleiben. ¬- Kraftfahrzeuge, Motorräder und Mopeds von Eigentümern von Häusern auf dem Gebiet der Insel, die zwar nicht ansässig sind, jedoch in den kommunalen Steuerrollen für die Beseitigung fester Siedlungsabfälle eingetragen sind, auf denen sie landen und zirkulieren können die Insel, um ihr Ziel zu erreichen. Für den kostenlosen Transit auf der Insel müssen sie ein spezielles Abonnement für die Konzessionsparkplätze besitzen und eine besondere Kennzeichnung aufweisen.
- Fahrzeuge, die von Personen gemietet und gefahren werden, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Procida haben;
- Fahrzeuge mit Behinderungen;
Autos, die Wohnwagen oder Zeltwagen ziehen, sowie Reisemobile, die in jedem Fall stationär bleiben müssen, für die gesamte in Art. 1, an dem Punkt, an dem sie das erste Parken nach der Landung vorgenommen haben;
B) ALICUDI - GINOSTRA; Keine Ausnahmen für den Zugriff
STROMBOLI - PANAREA Zugang vom 15/06 bis 31/10 verboten
1 - für Kraftfahrzeuge, Mopeds und Motorräder von Eigentümern von Häusern außerhalb des Stadtgebiets, die, obwohl sie nicht ansässig sind, in den kommunalen Rollen der städtischen Reinigungssteuer für das Jahr 2017 eingetragen sind und auf nur ein Fahrzeug pro Kern beschränkt sind . Die Einschreibung muss mit der entsprechenden Steuereinzugsbescheinigung oder der von der Gemeinde ausgestellten Bescheinigung nachgewiesen werden. 2 - zu Fahrzeugen, die zum Transport von Gegenständen verwendet werden; 3 - Autos, Mopeds und Motorräder von Personen, die nachweisen, dass sie mindestens 7 (sieben) Tage in einem Hotel, Nicht-Hotel oder Privathaus reserviert haben; Wenn sich diese Wohnungen innerhalb des Stadtgebiets von Lipari und Canneto befanden, müssen die Eigentümer dieser Fahrzeuge nachweisen, dass sie über die Möglichkeit zum privaten oder öffentlichen Parken verfügen (sofern vorhanden), und die entsprechende Erklärung muss in sichtbarer Weise der US-Bundesbehörde für Sicherheit und Gesundheitsschutz (US-Bundesbehörde) ausgesetzt sein Fahrzeuginnenraum; 4 - für Wohnwagen und Wohnmobile von Personen, die nachweisen, dass sie mindestens 7 Tage auf vorhandenen Campingplätzen oder öffentlichen oder privaten Parkplätzen, sofern vorhanden, reserviert sind und sich dort für die gesamte Dauer des Aufenthalts aufhalten;
C) FILICUDI
für Fahrzeuge, die Personen gehören, die nachweisen, dass sie mindestens 7 (sieben) Tage in einem Hotel, einem Nicht-Hotel oder einer privaten Hausstruktur reserviert sind und nachweisen müssen, dass sie über die Möglichkeit eines privaten oder öffentlichen Parkens (falls vorhanden) verfügen, und die entsprechende deklaration muss im fahrzeuginneren sichtbar angebracht sein.
Kunst. 3 Fahrzeuge, die behinderte Menschen befördern, dürfen auf die vorgenannten Inseln fahren, sofern sie mit der in Art. 3 vorgesehenen besonderen Kennzeichnung versehen sind. 381 der Verordnung des Präsidenten der Republik vom 16. Dezember 1992, n. 495 und spätere Änderungen und Ergänzungen, herausgegeben von einer zuständigen italienischen oder ausländischen Behörde.
C) FILICUDI
für Fahrzeuge, die Personen gehören, die nachweisen, dass sie mindestens 7 (sieben) Tage in einem Hotel, einem Nicht-Hotel oder einer privaten Hausstruktur reserviert sind und nachweisen müssen, dass sie über die Möglichkeit eines privaten oder öffentlichen Parkens (falls vorhanden) verfügen, und die entsprechende deklaration muss im fahrzeuginneren sichtbar angebracht sein.
Kunst. 3 Fahrzeuge, die behinderte Menschen befördern, dürfen auf die vorgenannten Inseln fahren, sofern sie mit der in Art. 3 vorgesehenen besonderen Kennzeichnung versehen sind. 381 der Verordnung des Präsidenten der Republik vom 16. Dezember 1992, n. 495 und spätere Änderungen und Ergänzungen, herausgegeben von einer zuständigen italienischen oder ausländischen Behörde.
Das absolute Verbot für alle Kraftfahrzeuge das ganze Jahr über für den Hafen von Ginostra und der Alicudi-Insel.
USTICA
Vom 1. August 2018 bis zum 31. August 2018 ist der Zustrom und Verkehr von Kraftfahrzeugen von Personen, die nicht ständig in der Gemeinde Ustica wohnhaft sind, vorbehaltlich der in den folgenden Artikeln genannten Ausnahmen verboten.
c) Fahrzeuge, die behinderte Menschen befördern, vorausgesetzt, sie sind mit dem in der Kunst vorgesehenen besonderen Kennzeichen versehen. 381 der Verordnung des Präsidenten der Republik vom 16. Dezember 1992, n. 495 und spätere Änderungen und Ergänzungen, herausgegeben von einer zuständigen italienischen oder ausländischen Behörde;
f) Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, sofern sie vom Eigentümer oder einem Familienmitglied des Eigentümers geführt werden, sowie Fahrzeuge mit italienischem Kennzeichen, die von ausländischen Touristen auf interkontinentalen Flughäfen gemietet werden, gemäß Art. 5 des Gesetzesdekrets n. 465/1988, umgewandelt mit Gesetz n. 556/1988 nach Vorlage des Mietvertrages und des subventionierten Reisepakets;
h) Fahrzeuge von Personen, die sich mindestens sieben Tage auf der Insel aufhalten und die Aufenthaltsdauer durch ein Hin- und Rückflugticket oder durch eine Selbstbescheinigung nachweisen können, die gemäß dem Erlass des Präsidenten der Republik 28 ausgestellt wurde Dezember 2000, n. 445, die die vollständigen Daten des Fahrzeugs, des Anmelders (personenbezogene Daten, Anschrift und Steuerkennzeichen) sowie die Angaben zu Hotel- und / oder Nicht-Hotelbetrieben enthält, die auf Verlangen der Aufsichtsbehörden vorzulegen sind;
FAVIGNANA
Vom 1. Juli 2019 bis zum 15. September 2019 ist der Zustrom und Verkehr auf der Insel Favignana von Kraftfahrzeugen verboten, die Personen gehören, die nicht zu der Bevölkerung gehören, die ihren ständigen Wohnsitz in der gleichnamigen Gemeinde hat. Die Entscheidung über eventuelle Einschränkungen des Verkehrs auf den Straßen der Insel wird auf bestimmte Gewerkschaftsverordnungen verschoben.
Ausnahmen Während des in Art. 1 sind die folgenden Fahrzeuge von dem Verbot ausgenommen: b) Fahrzeuge, die behinderte Menschen befördern, sofern sie mit dem von art. 381 des Präsidialdekrets n. 495/1992 und spätere Änderungen und Ergänzungen, herausgegeben von einer zuständigen italienischen oder ausländischen Behörde; d) Fahrzeuge von Hausbesitzern auf der Insel, die, obwohl sie nicht ansässig sind, in den kommunalen Funktionen der IMU- oder TARI-Steuer und der Gemeinde Favignana für die Insel Favignana registriert sind; e) Kraftfahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, sofern sie vom Eigentümer oder einem Familienmitglied des Eigentümers geführt werden; f) Kraftfahrzeuge mit italienischen Nummernschildern, die von ausländischen Touristen auf interkontinentalen Flughäfen gemietet werden, gemäß Art. 5 des Gesetzesdekrets n. 465/1988, umgewandelt mit Gesetz n. 556/1988, nach Nachweis des Mietvertrages; h) Wohnmobile und Wohnwagen im Dienste von Personen, die nachweisen, dass sie auf vorhandenen Campingplätzen auf der Insel reserviert sind und diese für die gesamte Dauer ihres Aufenthalts parken; j) Kraftfahrzeuge, Mopeds und Motorräder von Personen, die nachweisen, dass sie sich für einen Zeitraum von mindestens fünf Tagen auf der Insel Favignana aufhalten, und zwar mit einem Hin- und Rückflugticket und / oder mit einem Reservierungsnachweis in Hoteleinrichtungen oder zusätzlichen Hotels;
GIGLIO INSEL
Die diesjährige Beschränkung für Pkw gilt für den Zeitraum vom 3. bis 23. August 2019 (einschließlich).
Grundsätzlich ist es im Sommer, vom 3. bis 23. August 2019 (einschließlich), erforderlich, mindestens 5 Tage zu bleiben, um das Auto oder Motorrad (mit italienischem Kennzeichen) auf die Insel zu bringen Ausfüllen einer Selbstbescheinigung (FORMULAR BEI UNSERER ANRUFSTELLE ANZUFORDERN), die beim Aussteigen vorzulegen ist und die während des gesamten Aufenthalts im Fahrzeug aufbewahrt werden muss, wobei die Fahrzeugdaten (Kennzeichen und Inhaber) die Daten enthalten des Anmelders (personenbezogene Daten, Anschrift und Steuernummer) und die Daten des Arbeitgebers der Unterkunft (Name des Unternehmens, Ort und Zeitraum des Aufenthalts).

Kundendienst 5 Tage die Woche

Kundendienst 5 Tage die Woche von Montag bis Freitags 9:00-13:00 Uhr und 15:30-19:30 Uhr.